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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2026
Laurin Krenz (Einzelunternehmen), KRENZSOLUTIONS, Reitzensteinstraße 27, 75177 Pforzheim, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
1. Grundlagen
1.1 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Agenturleistungen. Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
1.2 Nur Geschäftskunden
Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmen. Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen kommen nicht zustande.
1.3 Vertragsschluss
Der Kunde beschreibt seinen Bedarf möglichst genau. Der Auftragnehmer prüft diese Angaben und erstellt daraufhin ein Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
1.4 Vorrang
Gibt es neben diesen AGB weitere Vertragsunterlagen in Text oder Schriftform, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfall vor. Eigene AGB des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt.
1.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer vergeben. Er bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Subunternehmer werden nicht eingesetzt, wenn für den Auftragnehmer erkennbar ist, dass dies berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Rechte an Inhalten
Stellt der Kunde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte bereit, muss er sicherstellen, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, etwa Urheberrechte oder Markenrechte. Für eigene Vorgaben und Weisungen des Kunden haftet der Kunde selbst.
2.2 Keine Rechtsberatung
Der Auftragnehmer darf von Rechts wegen keine Rechtsberatung erbringen. Er prüft weder das Geschäftsmodell des Kunden noch dessen Inhalte auf Rechtmäßigkeit und führt keine Recherchen zu Marken oder sonstigen Schutzrechten durch.
2.3 Zuarbeit
Der Kunde stellt alle für den Auftrag nötigen Informationen, Daten und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören zum Beispiel die Angaben für das Impressum, Logos und Grafiken. Seine Weisungen müssen mit geltendem Recht in Einklang stehen.
2.4 Material
Bilder, Videos und sonstiges Material beschafft der Kunde selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist. Liefert er kein Material und macht er auch keine Vorgaben, darf der Auftragnehmer Bildmaterial gängiger Anbieter verwenden oder Platzhalter einsetzen.
2.5 Verzögerungen
Fehlt die Mitwirkung des Kunden oder kommt sie zu spät, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Für solche Verzögerungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Mehraufwand, der dadurch entsteht, etwa Suche und Kosten für Stockfotos, kann gesondert berechnet werden.
2.6 Datenschutz
Ist für Teile des Auftrags ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich, schließen beide Seiten diesen vor Beginn der Leistung ab. Den Vertrag stellt der Auftragnehmer.
3. Websites und Technik
3.1 Websiteerstellung
Neue Webseiten und Erweiterungen bestehender Webseiten werden schrittweise und in enger Abstimmung mit dem Kunden umgesetzt, auf Grundlage der vereinbarten Anforderungen. Solche Verträge sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB.
3.2 Änderungswünsche
Wünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs kann der Kunde jederzeit einbringen. Sie werden Vertragsbestandteil, sobald beide Seiten in Textform zustimmen. Alles darüber hinaus ist eine Zusatzleistung und wird gesondert vereinbart und vergütet.
3.3 Umfang der Übergabe
Geschuldet ist die betriebsfähige Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses. Rohdateien, Quellcode, Editierdateien, Entwicklungsdokumentationen und sonstige interne Unterlagen werden nicht herausgegeben. Ein Anspruch auf Migration oder Übertragung auf Systeme, Plattformen oder Hostingumgebungen Dritter besteht nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Darstellung und SEO
Webseiten werden für Chrome, Safari, Firefox und Edge in den jeweils zwei aktuellsten Versionen optimiert. Suchmaschinenoptimierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Betreuung nach Abnahme
Hosting, Wartung, Pflege und Support sind nicht Teil der Webseitenerstellung und nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Was sie im Einzelnen umfassen, etwa Speicherplatz, Domains, Mailpostfächer, Zertifikate, Backups, Verfügbarkeit, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Reaktionszeiten und Support, ergibt sich allein aus dem jeweiligen Angebot. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kunde nach der Abnahme selbst für Aktualität und Instandhaltung verantwortlich.
3.6 Technische Umgebung
Umsetzung und Betreuung erfolgen über die Systeme und Plattformen, die der Auftragnehmer einsetzt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Systemumgebung oder Hostingumgebung besteht nicht. Der Auftragnehmer darf hierfür externe Dienstleister einsetzen.
3.7 Datensicherung
Für die Sicherung seiner Inhalte und Daten ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
3.8 Zulässige Inhalte
Über die bereitgestellte Infrastruktur dürfen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet oder gespeichert werden. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße darf der Auftragnehmer angemessene Maßnahmen bis hin zur Sperrung betroffener Inhalte ergreifen. Er informiert den Kunden darüber, soweit das rechtlich zulässig ist.
3.9 Laufzeit
Gebuchte Leistungszeiträume enden automatisch mit ihrem Ablauf. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Eine Fortführung setzt eine ausdrückliche Anschlussbeauftragung des Kunden voraus.
3.10 Herausgabe am Ende
Nach Ablauf des gebuchten Zeitraums kann der Kunde die finale Webseite beziehungsweise die geschuldeten finalen Arbeitsergebnisse in einem vereinbarten oder sonst üblichen Exportformat oder Dateiformat verlangen. Für Rohdateien, Quellcode und interne Unterlagen gilt Ziffer [3.3]. Dieses Recht bleibt auch dann bestehen, wenn die Betreuung endet oder nicht verlängert wird.
3.11 Abschaltung
Meldet sich der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des gebuchten Zeitraums weder mit einer Anschlussbeauftragung noch mit einem Herausgabeverlangen, darf der Auftragnehmer die Webseite offline nehmen und die zugehörigen Leistungen einstellen. Weitere Kosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
4. Texte, Design und künstliche Intelligenz
4.1 Texte
Der Auftragnehmer erstellt nach individueller Vereinbarung Texte, zum Beispiel Webseitentexte, Werbetexte oder Pressemeldungen.
4.2 Designs
Der Auftragnehmer konzipiert und gestaltet nach individueller Vereinbarung Grafiken und Logos.
4.3 Korrekturschleifen
Je Text und je Design stehen dem Kunden bis zu drei Korrekturschleifen zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitere Änderungswünsche, insbesondere stilistische Anpassungen oder neue Inhalte, sind Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
4.4 Freigabe
Fertige Texte und Designs werden dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe gilt das jeweilige Ergebnis als abgenommen. Veröffentlicht der Kunde ein Ergebnis selbst oder lässt er es veröffentlichen, gilt das ebenfalls als Abnahme. Ist der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt, veröffentlicht er erst nach Freigabe.
4.5 Nutzungsrechte an Designs
Am fertigen Logo erhält der Kunde ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht. An sonstigen Designs erhält er ein einfaches Nutzungsrecht. Nicht übertragen werden allgemeine Gestaltungsmittel, Standardformen, Konzepte, Werkzeuge und das beim Auftragnehmer verbleibende Fachwissen. Weitergabe und Unterlizenzierung bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
4.6 Entwürfe
Entwürfe und Vorschläge aus den Phasen von Entwurf und Korrektur dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
4.7 Einsatz von KI
Der Auftragnehmer darf für Texte, Bilder, Ton und Video Werkzeuge der künstlichen Intelligenz einsetzen. Alle damit erstellten Inhalte werden anschließend von einem Menschen geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer erkennbar ist, dass dies berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
4.8 Widerspruch gegen KI
Möchte der Kunde für bestimmte Projekte oder Teile davon keinen Einsatz künstlicher Intelligenz, teilt er das dem Auftragnehmer von sich aus in Textform mit.
4.9 Prüfung und Kennzeichnung
Die Prüfung erfolgt mit angemessener Sorgfalt. Eine vollständige rechtliche Prüfung, insbesondere auf Schutzrechtsverletzungen, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Mit künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte werden gekennzeichnet, soweit das gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist.
5. Vergütung, Abnahme, Rechte und Haftung
5.1 Vergütung
Die Vergütung wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
5.2 Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist beträgt zwei Wochen ab Zugang dieser Aufforderung. Meldet sich der Kunde in dieser Zeit nicht oder verweigert er die Abnahme, ohne in Textform mindestens einen Mangel zu benennen, gilt das Werk als abgenommen.
5.3 Mängel
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Art der Nacherfüllung wählt der Auftragnehmer. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelhaftung unberührt.
5.4 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. An einer für ihn erstellten Webseite erhält er ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Im Übrigen handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Weitergehende oder ausschließliche Rechte können gesondert vereinbart werden.
5.5 Zugang für Betreuung
Für vereinbarte Leistungen zu Wartung, Pflege, Support oder Änderungen darf der Auftragnehmer im Projekt weiterhin als Bearbeiter oder technischer Ansprechpartner geführt oder erneut eingeladen werden, soweit das für diese Leistungen nötig ist. Eigene Rechte zur Nutzung oder Verwertung der Webseite entstehen ihm dadurch nicht.
5.6 Referenz
Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte nach deren Veröffentlichung in angemessener Weise als Referenz nutzen. Berechtigte Interessen des Kunden, insbesondere Geheimhaltungsinteressen, werden dabei berücksichtigt.
5.7 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen des Kunden behandelt der Auftragnehmer zeitlich unbegrenzt vertraulich und verwendet sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt auch für eingesetzte Mitarbeiter und Dritte.
5.8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer Garantie sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.9 Freistellung
Entstehen Ansprüche Dritter, weil der Kunde rechtswidrige Inhalte oder Weisungen geliefert oder seine Pflichten verletzt hat, stellt der Kunde den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
5.10 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
5.11 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.